Um eine Versorgungsunterbrechung in der Grundversorgung abzuwenden, bieten wir die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster einer Abwendungsvereinbarung stellen wir gemäß § 19 Abs. 5 Strom- und Grundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Verfügung.