Glühbirne
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Gesetzliche Änderungen zu Umzugsmeldungen ab Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 gelten neue Fristen für Umzugsmeldungen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einer EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Energiewirtschaftsgesetz.

Keine rückwirkenden Meldungen

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr von uns angenommen werden.

 

 

Rechtzeitige Meldungen 

Planen Sie Ihre An- und Abmeldungen rechtzeitig ein, um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Abmeldungen müssen mindetens 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen.

 

 

Vertrags-konditionen bleiben bestehen 

Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Ein Wechsel des Anbieters ist weiterhin erst nach Ablauf deiner Vertragsbindung möglich.

 

 

Was bedeutet das für Ihren Umzug?

Bei einem Umzug müssen Sie sich an Ihrer alten Adresse vom Stromzähler abmelden und an Ihrer neuen Adresse für den neuen Zähler anmelden. Da dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen ab Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich ist, sollten Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus über Ihren Umzug informieren.

 

So gehen Sie auf Nummer sicher:

 

  • Umzug melden: Informieren Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus – schriftlich oder telefonisch. Wir melden Sie dann an Ihrer alten Adresse vom Stromzähler ab und registrieren Sie am neuen Zähler - entweder mit Ihrem bestehenden Vertrag oder einem neuen Angebot.

  • Zählerstand melden: Übermittlen Sie am Tag Ihres Umzugs die aktuellen Zählerstände Ihres alten und neuen Zählers. 

  • Übergabeprotokoll nutzen: Notieren Sie die Zählerstände und das Datum in einem Übergabeprotokoll – das ist ein wichtiger Nachweis für die Übergabe.

FAQs

Was passiert, wenn ich meinen Auszug zu spät melde?

  • Bis zum Vertragsende bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtiger Vertragspartner und tragen die anfallenden Stromkosten – auch im Falle eines bereits erfolgten Auszugs.
     

Warum sind rückwirkende Abmeldungen nicht mehr möglich?

  • Die neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur gelten bundesweit und untersagen rückwirkende An- und Abmeldungen. Alle Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. 
     

Welche Fristen muss ich beachten?

  • An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft möglich. Für Abmeldungen gilt eine Vorlauffrist von 14 Tagen.
     

Warum gibt es diese neuen Regelungen?

  • Die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 6. Juni 2025 sollen den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich vereinfachen und beschleunigen. Ziel ist es, die Energieversorgung noch verbraucherfreundlicher zu gestalten. Die Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes wird dabei von der Bundesnetzagentur vorgegeben. 
     

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

  • Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, werden Sie automatisch in der Grundversorgung beliefert. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Anmeldung in einem Sondertarif ist gesetzlich nicht möglich. 
     

Ich habe meinen Zählerstand vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum eingereicht.

  • Wenn Sie Ihren Zählerstand vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum übermittelt haben, wird der Stand zum Kündigungsdatum rechnerisch ermittelt. 
     

Was passiert, wenn sich der Tag der Schlüsselübergabe nochmal ändert?

  • Der Tag der Schlüsselübergabe ist nicht ausschlaggebend – entscheidend ist das vertraglich vereinbarte Abmelde- oder Kündigungsdatum.
     

Wie kann ich als Eigentümer sicherstellen, dass die Ummeldung rechtzeitig erfolgt?

  • Sie als Eigentümer sind nicht für den Ummeldeprozess verantwortlich. Künftig empfiehlt es sich, dass Sie sich bewusst aus diesem Vorgang heraushalten, um potenzielle rechtliche oder organisatorische Konflikte zu vermeiden.
     

Sind rückwirkende Tarifänderungen noch möglich?

  • Das ist wie bisher möglich.
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