Zum 6. Juni 2025 gelten neue Fristen für Umzugsmeldungen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einer EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Energiewirtschaftsgesetz.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
Bei einem Umzug müssen Sie sich an Ihrer alten Adresse vom Stromzähler abmelden und an Ihrer neuen Adresse für den neuen Zähler anmelden. Da dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen ab Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich ist, sollten Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus über Ihren Umzug informieren.
So gehen Sie auf Nummer sicher:
Umzug melden: Informieren Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus – schriftlich oder telefonisch. Wir melden Sie dann an Ihrer alten Adresse vom Stromzähler ab und registrieren Sie am neuen Zähler - entweder mit Ihrem bestehenden Vertrag oder einem neuen Angebot.
Zählerstand melden: Übermittlen Sie am Tag Ihres Umzugs die aktuellen Zählerstände Ihres alten und neuen Zählers.
Übergabeprotokoll nutzen: Notieren Sie die Zählerstände und das Datum in einem Übergabeprotokoll – das ist ein wichtiger Nachweis für die Übergabe.
FAQs
Was passiert, wenn ich meinen Auszug zu spät melde?
Warum sind rückwirkende Abmeldungen nicht mehr möglich?
Welche Fristen muss ich beachten?
Warum gibt es diese neuen Regelungen?
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Ich habe meinen Zählerstand vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum eingereicht.
Was passiert, wenn sich der Tag der Schlüsselübergabe nochmal ändert?
Wie kann ich als Eigentümer sicherstellen, dass die Ummeldung rechtzeitig erfolgt?
Sind rückwirkende Tarifänderungen noch möglich?