Treuestromtarif und dynamischer Stromtarif

Falls Sie Interesse an unserem Treuestromtarif oder dynamischen Stromtarif haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Beide Tarife bieten wir für Haushalt, Gewerbe, Wärme sowie E-Mobilität an.

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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen -                  Alle wichtigen Informationen zur Neuregelung von § 14a EnWG

Um den Verkehr und die Wärmeversorgung umweltfreundlicher zu gestalten, wird verstärkt auf Elektroautos und Wärmepumpen gesetzt. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stromnetze stabil bleiben, auch wenn mehr Strom verbraucht wird. Die Bundesnetzagentur hat deshalb zum 01.01.2024 den § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überarbeitet und klare Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgelegt.

 

Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, dürfen Netzbetreiber, im Falle eines Engpasses, vorübergehend die Leistung von beispielsweise IhrerWärmepumpe oder Ladesäule dimmen. Im Gegenzug profitieren Sie als Betreiber solcher Anlagen von reduzierten Netzentgelten, unabhängig davon, ob eine Reduzierung der Leistung vorgenommen wurde.

 

  • Gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, Wallboxen, Split Klimagerät und Batteriespeicher (letzteres ist derzeit noch nicht vollumfänglich umsetzbar).
  • Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe und ein Split Klimagerät besitzt, die einzeln betrachtet eine Leistung kleiner als 4,2 kW haben, gelten die Regelungen nur dann, wenn die Leistung der beiden Geräte in Summe über dem Wert von 4,2 kW liegt.
  • Der restliche Strombezug bleibt unberührt.

 

Bisherige Regelung: Bisher war immer ein zweiter, separater Zähler erforderlich. Dafür erhielt man eine Reduzierung der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt wurde.

 

Neue Regelung: Auch ohne separaten Stromzähler können Sie nun von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Voraussetzung hierfür ist eine separate Steuerungstechnik für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Anlagenbetreiber können zwischen verschiedenen Modulen wählen.

Hinweis zum Wechsel zwischen den Modulen:

Ein Wechsel zwischen den Modulen kann jederzeit durch den Energielieferanten initiiert werden und wird erst nach Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber wirksam. Die Umstellung und Abrechnung erfolgen genau zum Tag des Wechsels und gelten nicht rückwirkend. Im Gegensatz zum Wechsel von Altverträgen in die freiwillige Steuerung, können Wechsel innerhalb der Module jederzeit erfolgen.

Ab dem 01.01.2025 wird es ein weiteres Modul speziell für intelligente Messsysteme geben. Genauere Informationen folgen.

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme  bis zum 31.12.2023

Bis zum 31.12.2028 gilt weiterhin die bisherige Regelung für angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Speicherheizungen. Mit Ausnahme der Speicherheizung können auch diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW freiwillig in den neuen § 14a EnWG wechseln. Aber beachte, dass sobald Sie einmal umgestiegen sind, Sie nicht wieder zurück wechseln können.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024

Für dich gilt automatisch die neue Regelung. Das hat zur Folge, dass Modul 1 standardmäßig für dich gilt. Sofern Sie einen zweiten separaten Stromzähler haben, ist ein Wechsel in Modul 2 möglich.

Bedingungen für die Steuerbarkeit

Die Verbrauchseinrichtung muss steuerbar sein. Ist dies nicht der Fall muss die Steuertechnik nachgerüstet und dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Kosten dafür erfragen Sie bei Ihrem Elektriker.

Hier können Sie nachlesen, welche technischen Mindestanforderungen Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung erfüllen muss.

Falls Sie eine Anlage besitzen, bei der eine Steuerung technisch nicht möglich ist, sind Sie von den reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG ausgenommen. Auch Anlagen wie z. B. öffentliche Ladeeinrichtungen und Speicherheizungen sind nicht betroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wer ist für was verantwortlich?

Informationen bezüglich der Teilnahme, Anmeldung und der erforderlichen Verbindung erhalten Sie direkt von Ihrem Netzbetreiber.

 

Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte erfolgt ausschließlich über Ihren Stromlieferanten, sofern die erforderlichen Daten des Netzbetreibers vorliegen.

 

Ihr Netzbetreiber ist zuständig für:

  • Die Berechnung Ih rerReduzierung der Netzentgelte.
  • Überprüfung Ihrer Voraussetzungen.
  • Einrichtung einer Verbindung von der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zum Netzbetreiber.
     

Ihr Stromlieferant übernimmt folgende Aufgabe:

  • Die vollständige Weitergabe der gesamten Netzentgeltreduzierung.
     

Sie sind zuständig für:

  • Einrichtung und Sicherstellung der erforderlichen technischen Steuerbarkeit.
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