Strompreisbremse

Die Strompreisbremse hat zum Ziel, dass die Stromkosten für private Verbraucher und Unternehmen sinken. Die gesetzlich geregelte Entlastung geben wir in vollem Umfang weiter und diese wird automatisch im Tarif berücksichtigt.

  • Die Strompreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend auch für Januar und Februar
  • Durch die Strompreisbremse wird der Verbrauchspreis auf 40 Cent/kWh brutto für 80% des Jahresverbrauchs gedeckelt
  • Für den Mehrverbrauch gelten die vertraglich geregelten Konditionen.
  • Die Strompreisbremse wird mit dem monatlichen Abschlag verrechnet.

Das bedeutet für Sie: Sie brauchen nichts unternehmen. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch.

 

Kunden werden in einem persönlichen Schreiben über die Umsetzung in ihrem Tarif informiert. 

 

Quelle: Bundesregierung

Für wen gilt die Strompreisbremse und wie wird sie berechnet?

Für einen Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh gilt:

Für das Entlastungskontingent (entspricht 80% der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) gilt:

  • 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto).
  • Für den Mehrverbrauch, der das Kontingent überschreitet, gilt der  vertraglich geregelte Verbrauchspreis.

 

 
Für einen Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt: 
Für das Entlastungskontingent (entspricht 70% der Jahresverbrauchsprognose) gilt:
  • 13 Cent pro Kilowattstunde (netto, zuzüglich Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern).
  • Für den Mehrverbrauch, der das Kontingent überschreitet, gilt der  vertraglich geregelte Verbrauchspreis.

Ab wann und wie lange gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung voraussichtlich bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

 

Im April 2023 werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März 2023 angerechnet.

 

Wie erhalte ich als Kunde der Elektrizitätswerke Moser Ottenhöfen die Entlastung?

Die Entlastung erfolgt entweder über die Abrechnung oder über die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters.

 

Die Strompreisbremse gilt ab dem  März 2023 und rückwirkend für Januar und Februar.

 

Das heißt: In die neuen Abschlagszahlungen ab April wird die Strompreisbremse einkalkuliert. Die monatlichen Abschläge werden ab dem Liefermonat April (Fälligkeit am 15.05.) angepasst und der Abschlag reduziert sich entsprechend.

Lohnt es sich überhaupt, Strom zu sparen, wenn die Preise gedeckelt werden?

Ja! Es lohnt sich den Stromverbrauch zu senken, da nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird.

 

Für jede weitere Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der vertraglich geregelte Preis gezahlt werden. 

 

Wer zusätzlich Strom spart, profitiert daher umso mehr. 

 

Hier finden Sie Energiespar-Tipps: www.energiewechsel.de (Initiative des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Die Strompreisbremse greift nur dann, wenn der vertraglich geregelte Verbrauchspreis über dem Preisdeckel liegt. Wenn Sie Strom zu einem geringeren Verbrauchspreis als dem Preisdeckel beziehen, profitieren Sie aktuell von den günstigen Verbrauchspreisen. Dies trifft beispielsweise auf den Tarif TreueStrom zu, für welchen die Strompreisbremse nicht gilt. 

 

In diesem Fall beziehen Sie derzeit keine Vergünstigung über die Strompreisbremse.

Treuestromtarif

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