Die Strompreisbremse hat zum Ziel, dass die Stromkosten für private Verbraucher und Unternehmen sinken. Die gesetzlich geregelte Entlastung geben wir in vollem Umfang weiter und diese wird automatisch im Tarif berücksichtigt.
Das bedeutet für Sie: Sie brauchen nichts unternehmen. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch.
Kunden werden in einem persönlichen Schreiben über die Umsetzung in ihrem Tarif informiert.
Quelle: Bundesregierung
Für einen Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh gilt:
Für das Entlastungskontingent (entspricht 80% der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) gilt:
Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung voraussichtlich bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Im April 2023 werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März 2023 angerechnet.
Die Entlastung erfolgt entweder über die Abrechnung oder über die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters.
Die Strompreisbremse gilt ab dem März 2023 und rückwirkend für Januar und Februar.
Das heißt: In die neuen Abschlagszahlungen ab April wird die Strompreisbremse einkalkuliert. Die monatlichen Abschläge werden ab dem Liefermonat April (Fälligkeit am 15.05.) angepasst und der Abschlag reduziert sich entsprechend.
Ja! Es lohnt sich den Stromverbrauch zu senken, da nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird.
Für jede weitere Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der vertraglich geregelte Preis gezahlt werden.
Wer zusätzlich Strom spart, profitiert daher umso mehr.
Hier finden Sie Energiespar-Tipps: www.energiewechsel.de (Initiative des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Die Strompreisbremse greift nur dann, wenn der vertraglich geregelte Verbrauchspreis über dem Preisdeckel liegt. Wenn Sie Strom zu einem geringeren Verbrauchspreis als dem Preisdeckel beziehen, profitieren Sie aktuell von den günstigen Verbrauchspreisen. Dies trifft beispielsweise auf den Tarif TreueStrom zu, für welchen die Strompreisbremse nicht gilt.
In diesem Fall beziehen Sie derzeit keine Vergünstigung über die Strompreisbremse.
Falls Sie Interesse an unserem Treuestromtarif haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Telefon: 07842-98823
Mail: info@ew-o.de